Als zulagenberechtigte Person können Sie eine
private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung aufbauen.
Die Förderung kann nur mit ausgewählten, zugelassenen (förderungsfähigen) Altersvorsorgeverträgen in Anspruch genommen werden.
Die
Riesterrente ist eine freiwillige Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge. Zulässige Leistungen sind Altersrenten, Hinterbliebenenrenten oder Invalidenrenten.
Aus den bereits bestehenden Angeboten der verschiedenen Anbieter wurden spezielle, den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Tarife entwickelt, wie z.B. Banksparpläne,
private Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen, Fondssparpläne oder
Direktversicherungen.
Die
Riester-Rente: Ihre staatlich geförderte Zukunftsvorsorge!