Die Rürup Rente als Vorsorge - was man beachten sollte.
Als
Rürup-Rente wird eine seit 2005 staatlich subventionierte Form der Altersvorsorge bezeichnet.
Ähnlich wie bei der
Riester-Rente (bei Rentenbeginn nur 30% Teilauszahlung) gibt es bei der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht, die angesparte Summe darf nicht in einem Betrag gezahlt werden, sondern wird als Rente ausbezahlt.
Sie können mit der Rüruprente eine Altersvorsorge mit staatlicher Förderung (
Steuervorteile über Vorsorgeaufwendungen) aufbauen.
Das Kapital, das sich in einen Rürup-Vertrag eingezahlt wurde, wird bei einer längeren Arbeitslosigkeit bei der Anrechnung von Vermögen nicht berücksichtigt.
Schutz vor
Pfändung. Rürup-Verträge können in der Ansparphase nicht gepfändet werden.

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